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Zur Leistungskontrolle der vertraglich vereinbarten Ziele im verwertungsorientierten Rückbau braucht es eine Rückbaubegleitung (zur Dokumentation des Rückbaus bzw. Abbruchs in den verschiedenen Phasen) als Örtliche Bauaufsicht. Die Aufgabenfelder dieser Begleitung umfassen auch Rechnungsfreigabe und Koordination der Verwertung.