KNOW-HOW
Social Urban Mining

2. Ausschreibung der Schad- und Störstofferkundung

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Eine wesentliche Säule des verwertungsorientierten Rückbaus ist die Kenntnis bezüglich Art und Lage der Schad- und Störstoffe. Beide Gruppen sind vor dem maschinellen Rückbau aus dem Objekt zu entfernen. Störstoffe sind per se nicht gefährlich, wie der Name aber bereits sagt, stören sie bei Vermischung die Aufbereitung der mineralischen Fraktionen. Von Schadstoffen geht hingegen eine Gefährdung für Mensch oder Umwelt aus. Daher sind diese als gefährliche Abfälle an befugte BehandlerInnen zu übergeben. Die Schad- und Störstofferkundung soll diese Materialien identifizieren. Je nach Objektgröße ist keine, eine orientierende (ab 750 t Bau- oder Abbruchabfälle) oder eine umfassende Schad- und Störstofferkundung (bei mehr als 750 t und mehr als 3.500 m³ Bruttorauminhalt) durchzuführen. Um dies für die Rückbauplanung sicherzustellen empfehlen wir dringend eine Ausschreibung mit konkreten Leistungspositionen. Gleichzeitig erreichen Sie so die Vergleichbarkeit der Angebote im Preisspiegel und können das Bestgebot auswählen.

Tipps zur Umsetzung

  • Lassen Sie die Ausschreibung von ExpertInnen erstellen oder nutzen Sie die Vorlagetexte des Baustoffrecyclingverbandes als Grundlage.
  • Formulieren Sie konkrete Leistungsgruppen und sorgen Sie dafür, dass die Erkundung als Ausschreibungsgrundlage für den Rückbau verwendbar ist.
  • Verlangen Sie in der Schad- und Störstofferkundung alle in der Verordnung festgelegten Inhalte, inklusive einer Einschätzung bzgl. möglicher Re-Use-Bauteile.